Firmengründung

Die französischen SARL wurde 1925 nach Vorbild der deutschen GmbH geschaffen, so dass sie von ihrer rechtlichen Konstruktion der deutschen weitestgehend entspricht.

Gesellschafter einer SARL können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Wie die GmbH kann auch eine EURL als Einmann-Gesellschaft gegründet werden (Entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée). Seit dem 1.1.2004 ist es möglich, die SARL/EURL mit einem Euro Stammkapital zu gründen.

Der Firmenname der SARL kann unter Einhaltung der Schutzrechte Dritter frei gestaltet werden. Hauptorgan ist die Gesellschafterversammlung, die die Geschäftsführer bestellt und abberuft. Vertreten wird die SARL durch einen oder mehrere Geschäftsführer.

Gründungsphase
Im Rahmen des Gründungsverfahrens bietet die SARL den Vorteil, dass weder der Gesellschaftsvertrag noch der Gesellschafterbeschluss, durch den die SARL gegründet wird, notariell beurkundet zu werden braucht. Auch die Unterschrift des Geschäftsführers bei der Anmeldung bedarf keiner Beglaubigung, so dass durch die Gründung einer SARL keine Notarkosten entstehen.
Kosten sparend wirkt sich die Regelung aus, dass das erste Geschäftsjahr bis zum Abschluss des nächsten vollen Kalenderjahrs laufen kann, so dass ein Jahresabschluss für das Rumpfjahr nicht erforderlich ist.

Niederlassung in Deutschland
Die Eintragung einer Zweigniederlassung der SARL in Deutschland unterliegt den Vorschriften der §§ 13d, 13e und 13g HGB. Danach ist die Errichtung einer Zweigniederlassung durch die Geschäftsführer zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Bei der Anmeldung ist das Bestehen der Gesellschaft als solcher sowie gegebenenfalls die erforderliche staatliche Genehmigung für den geplanten Geschäftsbetrieb nachzuweisen. Dies unterscheidet sich im Ergebnis nicht von der Eintragung einer deutschen GmbH.
Öffentliche Urkunden aus Frankreich werden im Gegensatz zur englischen Limited ohne Apostille oder Legalisationsverfahren anerkannt.

Wir übernehmen gerne Ihre Gesellschaftsgründung mit der Erstellung eines Gesellschaftervertrages, der Anmeldung, Veröffentlichung und Kontoeröffnung.

Sie können auch unseren Domizilierungsservice nutzen, der Ihnen eine Adresse vorhält und den wöchentlichen Postweiterversand regelt.