Voraussetzung

Wenn Ihr PRIVAT-INSOLVENZVERFAHREN bereits in DEUTSCHLAND beantragt wurde, haben Sie KEINE Möglichkeit mehr, dieses in Frankreich abzuwickeln. Eine Eidesstattliche Versicherung, die Sie in Deutschland abgegeben haben, ist dagegen kein Hinderungsgrund, das Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung in Frankreich zu durchlaufen.
Nicht zu verwechseln: Haben Sie mit einer GMBH Insolvenz angemeldet, die häufig eine PRIVAT-INSOLVENZ nach sich zieht, können Sie sich PRIVAT selbstverständlich noch in Frankreich entschulden.
Liegen Ihre Schulden unter EUR 150.000,—, ist der französische Weg NICHT sinnvoll. In diesem Falle sind Sie bei einer Schuldnerberatung gut aufgehoben und können dort sicher Modelle entwickeln, die Sie auf längere Sicht wieder frei durchatmen lassen.
Der Weg, im Elsass eine Restschuldbefreiung zu erlangen, ist mit Kosten verbunden, die auch in einem Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag stehen sollten. Die Kosten für die Vorhaltung einer Wohnung über die gesamte Laufzeit (12-18 Monate) sind mit ca. EUR 500,-pro Monat zu veranschlagen, die Gerichtskosten, Übersetzungsarbeiten und die gesamte Betreuung und Abwicklung werfen weitere Kosten auf.
Es hat keinen Sinn, wenn Sie auf halber Strecke stecken bleiben… Was wir mit Ihnen beginnen, soll auch zu dem gewünschten Ergebnis – der Restschuldbefreiung – führen.