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Insolvenz… das kann jeden treffen

Die Corona Pandemie hatte Sie fest im Griff: Staatliche Hilfen kamen zu spät, reichten nicht oder waren bereits ausgelaufen. Ihre GmbH muss Insolvenz anmelden, Sie haben für Geschäftskredite persönlich gebürgt… es gibt viele Gründe, die in eine PRIVAT-INSOLVENZ führen…

Für Sie bedeutet das den Verlust eines sicheren Einkommens, die Konfrontation mit dem Albtraum Finanzamt, Mahnbescheide, Vollstreckungsversuche… nicht selten auch private Probleme, kurzum: Den Verlust Ihrer gesamten Lebensqualität.

Nach neuester Rechtsprechung durchlaufen Verbraucher, die ab dem 1.10.2020 Privatinsolvenz beantragt haben, nur noch ein 3-jähriges Verfahren bis zur Restschuldbefreiung.
Mit dem vorgeschalteten außergerichtlichen Einigungsversuch zwischen Schuldner und Gläubigern, der gescheitert sein muss, um nach dem Insolvenzantrag eine Insolvenzeröffnung erzielen zu können und im weiteren Verlauf anderer Formalien dürfte es dennoch mindestens 4Jahre dauern, bis die Erteilung zur Restschuldbefreiung ausgesprochen wird.

Der Vorteil: Der Schuldner muss nicht mehr 35% seiner Schulden und die Verfahrenskosten begleichen. Allerdings hat er weiterhin seine Obliegenheiten zu erfüllen, sonst droht ihm die Versagung der Restschuldbefreiung.

Obliegenheiten bedeuten z.B., dass der Schuldner während des Verfahrens und der Wohlverhaltensphase einer Arbeit nachgeht oder sich um eine solche kümmern und in den 3 Jahren des Verfahrens – der Zeit der “Wohlverhaltensphase” – den pfändbaren Teil seines Einkommens abtreten muss.

Sollten an dem “Wohlverhalten” Zweifel bestehen, können die Insolvenzgläubiger beim Insolvenzgericht beantragen, dass die Schuldbefreiung versagt wird, was zu einer gescheiterten Insolvenz führen kann, durch die die Schulden weiterhin bestehen blieben. In dem Fall dürften die Gläubiger wieder vollstrecken.

Wir möchten Ihnen hier einen alternativen Weg aufzeigen, die PRIVAT-INSOLVENZ mit Restschuldbefreiung in Frankreich durchzuführen die “Frankreich-Insolvenz”. 15 Jahre Erfahrung vor Ort, die SIE jetzt nutzen können.

Wenn Sie sich für diesen Weg entscheiden, haben Sie mit uns einen kompetenten und zuverlässigen Begleiter. Bei Fragen zu Recht und Steuern verweisen wir Sie gern an unsere Anwälte und Steuerberater, mit denen wir vertrauensvoll zusammenarbeiten.

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