Firmenverlagerung

Sie beabsichtigen Ihre GmbH oder AG nach Frankreich zu verlegen um so einer drohenden Insolvenz Ihrer Gesellschaft in Deutschland aus dem Weg zu gehen. Das geht und ist nach EU Rechtsprechung statthaft. Im Rahmen einer sog. Auslandsverschmelzung wird zunächst eine französische SARL gegründet und diese mit der deutschen GmbH oder AG verschmolzen. Danach wird der Verwaltungssitz nach Frankreich verlegt und die deutsche Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht.

Wir führen diese Firmenverlagerung / Sitzverlegung mit Hilfe deutschsprachiger Steuerberater und Anwälte kompetent, schnell und zuverlässig für Sie durch.