Durchführung

Sie müssen Ihren sogenannten „Lebensmittelpunkt“ nach Frankreich verlegen. Französisch Kenntnisse sind von Vorteil, aber keine Voraussetzung für die Durchführung und den Erfolg des Verfahrens.
Erst einmal benötigen Sie eine kleine Wohnung (und KEINE Briefkasten-Adresse!) und mit dieser auch die Anmeldung bei den Versorgungswerken, ein Konto, ein Telefon…
Dann informieren Sie Ihre Gläubiger über Ihren Wohnortwechsel. In Deutschland melden Sie sich ab! Damit hat auch der deutsche Gerichtsvollzieher keine Pfändungsadresse mehr…
Alleine dieser Vorgang KANN bewirken, dass Ihre Verhandlungsposition bei den Banken und anderen Gläubigern nun deutlich besser ist und Sie vielleicht einen guten Vergleich erzielen können.
Falls diese Möglichkeit nicht besteht, müssen Sie darstellen können, wovon Sie in Frankreich leben, d.h. Sie brauchen einen Anstellungsvertrag. Dieses ist z.B. möglich, in dem Sie eine französische GmbH gründen, deren Entsprechung die sogenannte SARL ist und sich dort anstellen lassen. Für die Gründung ist nur 1 EUR Stammkapital nötig, und Sie genießen sogar noch gewisse Steuervorteile gegenüber Deutschland.
In Deutschland müssen Ihre Gläubiger nun einen Europäischen Vollstreckungstitel erwerben. Das wird ein wenig Zeit in Anspruch nehmen, aber die haben SIE auch, denn in Frankreich erwartet die Justiz, dass Sie 6 Monate sesshaft sind, bevor Sie einen Insolvenzantrag stellen. Also, nach etwa 6 Monaten, sollte ein (erfolgloser) Vollstreckungsversuch durch einen französischen Gerichtsvollzieher an Ihrer französischen Adresse stattfinden, was wünschenswert ist, denn das ist die Voraussetzung, um den INSOLVENZANTRAG zu stellen. Weitere Vollstreckungsmaßnahmen werden gestoppt und Sie genießen – wie es auch in Deutschland der Fall ist – sogenannten „Gläubigerschutz“. Dann wird ein vom Gericht bestellter Treuhänder die Sach- und Rechtslage prüfen und seinen Bericht vorlegen. Das Gericht wird das Verfahren mangels Masse einstellen und Ihnen die Restschuldbefreiung ausstellen. Die Anerkennung in Deutschland erfolgt aufgrund bestehender Gesetze!